Reform der Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkfinanzierung

Die Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks soll in Zukunft ausschließlich über eine einheitliche Abgabe aller einkommensteuerpflichtigen Bundesbürger erfolgen, die vom Finanzamt eingezogen und deren Höhe von einer unabhängigen Kommission im 5-Jahresabstand festgelegt wird. Im Gegenzug wird ein absolutes Werbe- und Sponsoringverbot sowohl für die Öffentlich-Rechtlichen Sendeanstalten als auch die Radiosender eingeführt. Des Weiteren wird der Unterhaltungsauftrag des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks ersatzlos gestrichen. Die Mittelverwendung im Haushalt muss regelmäßig veröffentlicht werden und Informationen zu Einzelposten auf Anfrage zugänglich gemacht werden.

Reform der Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkaufsicht

Die bestehende Rundfunkaufsicht soll grundlegend reformiert werden. Zukünftig soll der Fernseh- bzw. Rundfunkrat seine Entscheidungen begründen müssen für die das Einstimmigkeitsprinzip aufzuheben ist. In die entsprechenden Aufsichtsräte dürfen nur reine Parlamentarier entsandt werden. Die Medienaufsicht wird in Zukunft wie bei den privaten Sendeanstalten von den Landesmedienanstalten vorgenommen