Weltanschauliche Neutralität sicherstellen!

Die Jungen Liberalen wollen eine Gesellschaft, in der Menschen verschiedener Religionen und Weltanschauungen gleichberechtigt miteinander leben. Für uns ist es selbstverständlich, dass jedermann ein Anrecht auf positive und negative Religionsfreiheit hat und dies von allen Teilen der Gesellschaft respektiert wird. Wir wollen einen Staat, der Religion und Religionsgemeinschaften weder privilegiert, noch benachteiligt. Unser Ziel ist der weltanschaulich neutrale Staat.

 

Rechtsstellung & Finanzen

 

Um den weltanschaulich neutralen Staat zu verwirklichen und gleiche Bedingungen für alle Religionsgemeinschaften zu schaffen, müssen Staat und Kirche klar getrennt werden. Wesentliches Mittel hierfür ist die Aufhebung des Status von Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechtes. Das Recht zur Steuererhebung und die Dienstherrenfähigkeit für Beamte sind nur zwei Punkte, die dem Trennungsprinzip entgegenstehen und entfallen müssen. Der über Art. 140 GG unmittelbar geltende Art. 137 WRV muss entsprechend geändert werden.

 

Die Anbringung religiöser Symbole an oder in öffentlichen Gebäuden lehnen die Jungen Liberalen grundsätzlich ab. Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn die entsprechenden Symbole zum architektonischen Gesamtensemble eines denkmalgeschützten Gebäudes in öffentlicher Hand gehören. Das ersichtliche Bekenntnis zu einer Glaubensüberzeugung etwa durch Tragen eines religiösen Symbols gehört zur positiven Religionsfreiheit und dieses Recht muss entsprechend geschützt werden. Im öffentlichen Dienst beschäftigte Beamte und Angestellte haben als Vertreter des weltanschaulich neutralen Staats jedoch auch die Verpflichtung, die negative Religionsfreiheit der Bürger zu respektieren – aus diesem Grund muss auf das Tragen religiöser Symbole bei Beamten und Angestellten, die dauernden Kontakt mit der Öffentlichkeit haben wie Polizeikräfte, Lehrpersonal etc. verzichtet werden, wenn der entsprechende Wunsch von Eltern, Schülern oder anderen betroffenen Bürgern geäußert wird.

 

§ 166 StGB – der Gotteslästerungsparagraph – ist unverzüglich und ersatzlos zu streichen. Persönliche Beleidigungen können auch weiterhin über den § 185 StGB zur Anzeige gebracht werden, alles weitere ist durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt.

Die im Rahmen der Feiertagsgesetzgebung während so genannter ‘stiller Feiertage’ verhängten Einschränkungen unter dem Oberbegriff des Tanzverbots sind ersatzlos abzuschaffen.

Die Versammlungsstättenordnung hat auch für im kirchlichen Besitz befindliche Gebäude zu gelten, solange diese nicht ausschließlich für Gottesdienste und andere religiöse Zeremonien genutzt werden.

Die von der Enquetekommission ‘Kultur in Deutschland’ 2005 geforderte Umwandlung des beim Bundeskanzleramt angesiedelten Beauftragten für Kultur und Medien zu einem Bundesminister für Kultur- und Kirchenangelegenheiten ist angesichts der angestrebten Trennung von Kirche und Staat strikt abzulehnen.

 

Die Jungen Liberalen fordern als Konsequenz der Abschaffung des KöR-Status die Beendigung des Einzugs der Kirchensteuer durch staatliche Finanzbehörden – evangelische und katholische Kirche können selbstverständlich wie andere Glaubensgemeinschaften oder Vereine ihre Finanzierung durch eigenständigen Einzug von Mitgliedsbeiträgen sicherstellen. Mit der Abschaffung der Kirchensteuer in ihrer jetzigen Form verbunden, soll die Religionszugehörigkeit aus Datenschutzgründen nicht länger auf der Lohnsteuerkarte bzw. in Zukunft bei der elektronischen Lohnsteuererfassung, eingetragen werden. Ebenso sollen die an Stelle der bisherigen Kirchensteuer von den Religionsgemeinschaften zu erhebenden Mitgliedsbeiträge nicht länger als Sonderausgabe bei der Berechnung der Steuerlast geltend gemacht werden können. Analog entfallen entsprechende Regelungen bei Abgeltungs-, Pauschal- und Pauschsteuer.

 

Die kontinuierliche Zahlung der in den Staatskirchenverträgen festgelegten Staatsdotationen soll durch Einmalzahlungen abgelöst werden. Hierbei sind die über die Jahrhunderte durch Reich, Bund und Länder geleisteten Zahlungen angemessen zu berücksichtigen. Wir fordern Bund und Länder auf, dem Verfassungsauftrag nach Art. 140 GG, 138 WRV unverzüglich nachzukommen.

Auch die Kirchenbaulasten sind nicht länger von den Bundesländern zu tragen. Sollte es sich bei kirchlichen Bauten um denkmalgeschützte Bauwerke handeln, können selbstverständlich auch weiterhin entsprechende Förderprogramme zu Sanierung und Unterhalt beansprucht werden. Auch Mittel aus Städtebauförderungsprogrammen sollen für Gebäude im kirchlichen Besitz solange nicht in Anspruch genommen werden dürfen, wie der Status als Körperschaft öffentlichen Rechts weiterbesteht.

Kommunale Sonderzahlungsverpflichtungen, die z.T. mit über 400 Jahre zurückliegenden Ansprüchen begründet werden, sind wenn nötig mit einer angemessenen Einmalzahlung abzugelten. Falls eine diesbezügliche Einigung nicht möglich ist, hat der Gesetzgeber eine Frist festzulegen, bis zu der die Zahlungen auslaufen.

 

Der Steuerbefreiungstatbestand ‘kirchliche Zwecke’ bei Körperschafts-, Einkommens-, Glücksspiel- und Abgeltungssteuer ist ebenso wie der ermäßigte Steuersatz bei Leistungen kirchlicher Einrichtungen ersatzlos zu streichen, da das gesamtgesellschaftliche Interesse nur an der Steuerbefreiung mildtätiger und gemeinnütziger Ziele bestehen kann. Spenden für diejenigen religiösen Organisationen, die tatsächlich mildtätige oder gemeinnützige Zwecke verfolgen, werden natürlich weiterhin steuerlich begünstigt. Auch entsprechende Steuerbefreiungen oder -privilegierungen kirchlicher Institutionen bei Grund-, Erbschafts-, Grunderwerbs- und Versicherungssteuer sind zu beseitigen. Ebenfalls ist die Gebührenbefreiung der Kirchen etwa bei Baugenehmigungs-, Notar- oder Gerichtsgebühren zu beenden.

 

Bildung

 

Es kann und darf nicht Aufgabe des weltanschaulich neutralen Staates sein, die Missionierungsbestrebungen einzelner Glaubensgemeinschaften finanziell und institutionell zu unterstützen. Dies gilt auch und gerade im Fall von unmündigen Kindern. Aus diesem Grund ist die Förderung von Kindergärten oder Kitas sofort zu beenden, falls der Träger neben Betreuung und Erziehung auch die Missionierung der ihm anvertrauten Kinder anstrebt. Sollte auf eine Missionierung verzichtet werden, können selbstverständlich auch in kirchlicher Trägerschaft befindliche Einrichtungen weiter gefördert werden. Sollte jedoch auf Missionierung bestanden werden, darf keine staatliche Förderung stattfinden und die Einrichtung muss sich aus Mitteln des Trägers, Privatspenden oder Schul- bzw. Kitagebühren finanzieren. Die sogenannten Konfessions- oder Bekenntnisschulen, die obwohl zu 100% vom Staat finanziert als konfessionelle Schulen geführt werden, sind sofort in reguläre Schulen umzuwandeln. Hierbei ist den Kirchen die Option einzuräumen, Grundstück und Schulgebäude vom Staat zu erwerben und die Schule als konfessionelle Privatschule weiterzubetreiben. Die Konfessionszugehörigkeit ist in Zukunft nur auf Wunsch des Schülers auf dem Abschlusszeugnis zu vermerken.

 

Der bisher übliche konfessionell erteilte Religionsunterricht ist durch einen weltanschaulich neutralen Philosophie/Ethik/Religionskundeunterricht zu ersetzen. Dieser Unterricht ist von ausgebildeten Fachlehrern zu erteilen. Nur in Ausnahmefällen wie etwa bei akutem Personalmangel können auch Religionslehrer für diesen Unterricht eingesetzt werden, und auch nur nach Erwerb entsprechender Zusatzqualifikationen. Alle religiösen Bildungs- und Erziehungsziele sind aus den Verfassungen der Länder zu streichen.

 

Angesichts der nicht zu rechtfertigenden Privilegierung der theologischen Fakultäten an deutschen Hochschulen ist kurzfristig ein Abbau der Überkapazitäten und Anpassung des Dozenten/Studierenden-Verhältnisses an die in anderen Fachbereichen üblichen Verhältnisse erforderlich, wobei der Ausbildungsschwerpunkt auf das Lehramtsstudium der ev./kath. Religion gelegt werden sollte. Langfristig ist nach Ersetzung des konventionellen Religionsunterrichts durch einen weltanschaulich neutralen Philosophie/Religionskunde-Unterricht die Auflösung aller theologischen Fakultäten an staatlichen Universitäten anzustreben, da sie nicht länger für die Lehrerausbildung benötigt werden, die Nachwuchsausbildung der Religionsgemeinschaften nicht auf Kosten der Allgemeinheit erfolgen darf und Fächer wie etwa vergleichende Religions-wissenschaften an geisteswissenschaftlichen Fakultäten angesiedelt werden können.

Auch die staatliche Bezuschussung von kirchlichen Universitäten sowie Fachhochschulen etwa für Religionspädagogik oder Kirchenmusik sollte mittelfristig auf das Förderniveau abgesenkt werden, dass andere Privatuniversitäten zur Zeit erhalten. Konkordatslehrstühle an staatlichen Universitäten sind unverzüglich aufzulösen und durch reguläre Lehrstühle zu ersetzen.

 

Soziales

 

Die für andere Unternehmen geltenden Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes, des AGG und die Regelungen bzgl. der Tarifautonomie sind auch auf Unternehmen im kirchlichen Besitz (wie etwa Caritas bzw. Diakonie) anzuwenden, nach Abschaffung des Status als Körperschaft öffentlichen Rechts betrifft dies auch diejenigen Unternehmen, die ausschließlich kircheninterne Dienstleistungen erbringen.

Bei Militär-, Anstalts-, Krankenhaus-, Polizei- und Notfallseelsorge sind lediglich die benötigten Räumlichkeiten und Materialkosten zu stellen, während die Personalkosten von den Kirchen zu tragen sind. Mit den eingesparten Personalkosten sollen in Zukunft qualifizierte Psychologen und Therapeuten eingestellt werden. Diese haben auch alle verpflichtenden Lehrkurse zu übernehmen, die bisher von Seelsorgern gehalten wurden.

Die finanzielle Förderung kirchlicher Hilfs- und Missionswerke durch Auswärtiges Amt oder Entwicklungsministerium sind vollständig einzustellen, sofern die betroffenen Organisationen neben Entwicklungsarbeit auch Missionierung betreiben.

Die den Kirchen eingeräumten Sonderrechte und Ausstrahlungsverpflichtungen bei Rundfunk- und Fernsehmedien, wie etwa über Drittsendungsrechte geregelt, sind ersatzlos zu beseitigen.

Nein zu KFZ-Kennzeichen-Scans

Die JuLis-Köln sprechen sich gegen KFZ-Kennzeichen-Scans aus und fordern die FDP-Landtagsfraktionen sowie die FDP-Bundestagsfraktion auf, sich dafür einzusetzen, dass in allen Bundesländern Deutschlands die Kennzeichen-Scans nicht mehr durchgeführt werden dürfen.

Urnen für zu Hause

Die JuLis-Köln fordern die FDP im Landtag auf, sich für die Änderung des Bestattungsgesetzes in NRW einzusetzen, um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, die Urne mit der Asche der oder des Verstorbenen auch zu Hause aufbewahren zu können.

Diese Forderung ist  durch den Landeshauptausschuss der FDP-NRW am 20.10.2007 in Kamen bestätigt worden.

Jugendschutz nicht verschärfen

Die FDP Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich gegen eine Verschärfung des Jugendschutzes einzusetzen. Besonders die Maßnahmen der „Kommission für Jugendschutz und Medien“ (KJM) im Bereich der Pornografie müssen ausgesetzt werden. Besonders das Verfahren des PostIdent und die „Schufa-Auskunft“ darf nicht eingeführt werden. Die bisherigen Maßnahmen Kreditkartenabbuchung und Personalausweisscans sind völlig ausreichend.

Autowaschen auch an Sonn- und Feiertagen

Die Jungen Liberalen Köln fordern die FDP im Landtag NRW auf, sich für die Änderungen des Feiertagsgesetzes in NRW einzusetzen, um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zugeben an Sonn- und Feiertagen ihr Auto in Waschanlagen zu reinigen.

Antidiskriminierung ja – aber nicht nach US-Vorbild

Die Jungen Liberalen Köln setzen sich für die Stärkung der Rechte von Minderheiten ein und begrüßen eine längst überfällige Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien in deutsches Recht. Diese Umsetzung soll jedoch im Einklang mit der bestehenden Rechtsordnung stehen. Die von der Regierungskoalition geplante Umsetzung in Form eines neuen Antidiskrimierungsgesetzes geht weit über den Regelungsgehalt der Richtlinien hinaus.

Die Jungen Liberalen Köln lehnen den Koalitionsentwurf eines Antidiskrimierungsgesetzes insbesondere auch wegen folgender Regelungen ab:

Der Entwurf sieht eine Umkehr der Beweislast bei vermuteter Benachteiligung vor. Der Entwurf sieht einen Schadensersatzanspruch vor, der sich nicht nach der Betroffenheit des Geschädigten, sondern nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Schädigers richtet.

Scheidungskosten

Die Jungen Liberalen Köln fordern die Bundestagsfraktion der FDP auf, sich dafür einzusetzen, dass in Zukunft die Kosten einer Scheidung nicht mehr von der Steuer anzusetzen sind.

Leihmutterschaft

Die Jungen Liberalen sprechen sich für die rechtliche Ermöglichung von Leihmutterschaften aus. Diese sind unentgeltlich nur gegen eine die besonderen Aufwendungen der Schwangerschaft entschädigende Aufwandsentschädigung, sowie evtl. späterer daraus resultierender Heil- und Behandlungskosten. Für die nicht gewerbliche Vermittlung von Leihmüttern soll ein System analog der Adoption oder Organspende eingerichtet werden. Der Einsatz einer Leihmutter ist an keinen bestimmten rechtlichen Personenstand gebunden. Die rechtlichen Bestimmungen sollen geändert werden.

Aufhebung des Arbeitsverbots an Sonntagen

Die Jungen Liberalen fordern die FDP auf, sich für die folgende Grundgesetzänderung einzusetzen:

Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV ändern in:
„Die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“.

Bisher Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV:
„Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“