#SnowdenAsyl

Im Jahre 2013 offenbarte Edward Snowden den größten Überwachungsskandal des 21. Jahrhunderts. Seine Geschichte verdeutlicht die ständige Gefahr der Unterwanderung der Freiheit durch totalitäre Tendenzen. Snowden wird bis heute von den USA verfolgt, wo er bis heute, durch seine Aufdeckung der eklatanten Bürgerrechtsverletzungen unter dem Patriot Act und der Massenüberwachung der amerikanischen Bevölkerung, als „Verräter“ gilt. Hierbei handelt es sich jedoch nicht nur um einen autoritären Übergriff der US-Regierung in die Privatsphäre der amerikanischen Bevölkerung, sondern auch um die Überwachung ausländischer Bürger und Regierungsmitglieder, darunter auch Deutscher, durch die amerikanischen Sicherheitsbehörden.

 

Als Snowden im Jahre 2013 aus den USA flüchtete und in 27 Ländern, wie auch Deutschland, Asyl beantragte, beugte sich die Bundesregierung dem Druck der US-Regierung und verweigerte Snowden den Aufenthalt. Ausgerechnet in den Unrechtsstaat Russland fand Snowden Zuflucht. Anfang des Jahres 2020 läuft die Aufenthaltsgenehmigung für Edward Snowden in der Russischen Föderation aus, womit eine Gefahr der Auslieferung des Whistleblowers besteht. Es besteht die historische Chance die Verfehlungen von 2013 nicht zu wiederholen und einem Mann, der sein Leben für die Freiheit riskierte, Asyl zu gewähren.

 

Aus diesem Grund fordern die Jungen Liberalen die Bundesregierung dazu auf, Edward Snowden die Stellung eines Asylantrages anzubieten und dies zu begrüßen.

Konsequenzen aus der Börschel-Affäre ziehen: Klüngel effektiv verhindern und bestrafen!

Die Julis Köln zeigen sich empört über das Versuch städtischer Vertreter in kommunalen Unternehmen, bezahlte Leitungspositionen an aus dem politischen Leben ausscheidende Parteifreunde zu vergeben. Auch wenn die Börschel-Affäre durch die massive Intervention der OB und öffentlichen Druck für den Steuerzahler glimpflich ausging, sind die Verantwortlichen immer noch in öffentlichen Ämtern, und die strukturellen Voraussetzungen für solchen Klüngel nicht beseitigt. Zur Wiederherstellung des Vertrauens der Bevölkerung und zur Sicherung einer dem Allgemeinwohl dienenden Verwaltung bedarf es einer neuen Kultur der Offenheit, der Gemeinwohlorientierung und des Leistungsgedankens, und einer konsequenten Bekämpfung von Seilschaften und Klüngelei. Korruption darf nicht länger verharmlost werden.

 

Neben einer neuen Haltung bedarf es aber auch eines klaren rechtlichen Rahmens. Das Fehlverhalten einzelner Amtsträger war nur möglich, weil die Rechtslage systematischen Klüngel begünstigt, und keine ausreichenden Sanktionen bereithält. Im Einzelnen fordern wir:

  1. Die Gemeindeordnung NRW ist um Rahmenvorgaben für die Besetzung von Vorstands- und anderen bezahlten Leitungsposten in städtischen Betrieben zu ergänzen. Eine öffentliche Ausschreibung, die Möglichkeit der persönlichen Vorstellung aller geeigneten Kandidaten und eine von der Rechtsaufsicht einsehbare Begründung ist obligatorisch. Jedem Mitglied des Aufsichtsrates ist vollständige Einsicht in Bewerbungsunterlagen und die Möglichkeit der Mitwirkung zu geben. Die Weitergabe von Unterlagen und Informationen an Nichtberechtigte ist verboten. Die Bildung von Geheimgremien sowie kollusive Absprachen wie in der Causa Börschel sind unzulässig. Die Schaffung neuer Stellen bedarf der Einholung einer externen Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfung und einer eingehenden Begründung.
  2. Werden einem städtischen Vertreter Pflichtverstöße nach Ziffer 1 bekannt oder müssen sie sich ihm aufdrängen, hat er alles zu unternehmen, um diesen abzuhelfen, anderenfalls er selbst einen Pflichtverstoß begeht. Zu den zu ergreifenden Schritten zählt insbesondere, wenn gremieninternes Verhalten keine Wirkung zeigt, die Informierung von Rat, Oberbürgermeister und Rechtsaufsicht.
  3. Städtische Vertreter dienen dem öffentlichen Wohl. Ein Zuwiderhandeln gegen Vorschriften, insbesondere gegen die Vorgaben der Ziffer 1 und 2, löst Schadensersatzansprüche aus. Für Pflichtverstöße bei Besetzungs- und Stellenschaffungsentscheidungen kann der schadensersatzpflichtige Amtsträger keinen Regress bei der Stadt nehmen, sofern er fahrlässig gehandelt hat.
  4. Ein städtischer Vertreter, der sich einen schweren oder eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverstoßes schuldig macht, ist durch den Rat unverzüglich aus allen Aufsichtsräten und vergleichbaren Gremien abzuberufen. In minder schweren Fällen kann die Abberufung durch einen zweiten, begründeten Beschluss des Rates mit 2/3-Mehrheit auf das Gremium, in dem der Pflichtverstoß erfolgte, beschränkt werden. Für die Dauer der Wahlperiode ist eine Neuberufung nicht mehr möglich, begründete Ausnahmen sind nach frühestens zwei Jahren mit 2/3-Mehrheit möglich.
  5. Um zu verhindern, dass vollendete Tatsachen geschaffen werden, kann der Rat, im Eilfall der Oberbürgermeister, die städtischen Vertreter bei begründetem Verdacht eines Pflichtverstoßes anweisen, ein Bewerbungsverfahren auszusetzen. Eine Fortführung stellt eine Pflichtwidrigkeit dar.
  6. Die Rechtsaufsicht wacht im Rahmen ihrer Befugnisse über die Einhaltung der Ziffern 1-5. Sie ist personell so aufzustellen, dass eine angemessene Überprüfung möglich ist.
  7. Die Tätigkeit von Ratsmitgliedern, sachkundigen Bürgern oder Einwohnern in Vorständen oder anderen bezahlten Leitungsgremien von städtischen Betrieben ist unzulässig. Für ehemalige Ratsmitglieder gilt eine Karenzzeit von 5 Jahren. Ausnahmen für Ratsmitglieder sind nach 3 Jahren möglichund bedürfen einer begründeten Ausnahmegenehmigung, die vom Rat mit 2/3-Mehrheit zu erteilen ist. Eine Ausnahmegenehmigung ist nicht möglich, solange der Betroffene Mitglied des Kreistags, der Landschaftsversammlung, des Landtags oder des Bundestags ist; sie darf frühestens ein Jahr nach Ende der jeweiligen Amtszeit erteilt werden.
  8. Bis zur Änderung der Gemeindeordnung ist eine Selbstverpflichtung aller Ratsfraktionen, diese Vorgaben einzuhalten, anzustreben. Soweit zulässig, ist eine Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln anzustreben.
  9. Bestehende Compliance-Regeln auf Stadtebene sind zu überprüfen, zu verschärfen und möglichst verbindlich in städtischen Satzungen, möglichst der Hauptsatzung zu regeln.
  10. Verfolgung auch vermeintlicher Bagatellen an kriminellen Schwerpunkten

Keine Wiedereinführung der Wehrpflicht aus Imagegründen – Richtige Schlüsse aus dem Bundeswehrskandal ziehen!

Für uns Junge Liberale ist klar: Arbeitszwang kann höchstens in Ausnahmesituationen zulässig sein, zum Beispiel bei fehlenden Freiwilligen für Schöffendienste oder in Kriegs- und Katastrophenszenarien. Für die besondere Situation des Wehrdienstes gilt das umso mehr. Das Bedürfnis nach mehr und heterogeneren Bewerbern kann keine Rechtfertigung sein, jungen Männern (oder ggf. auch Frauen) mehrere Monate ihres Lebens zwangsweise einzuziehen. Darüber hinaus war die Zahl der tatsächlich Eingezogenen zuletzt so gering, dass von einem Querschnitt der Gesellschaft gerade nicht mehr die Rede sein konnte. Inwieweit die kurzfristig Wehrdienstleistenden das Offizierskorps und die Berufssoldaten in ihrer Zusammensetzung verändern, ist auch mehr als fraglich.

 

Stattdessen muss die Bundeswehr attraktiver als Arbeitgeber werden. Dazu gehört auch eine verstärkte Werbung um Rekruten und Offiziere, zum Beispiel in Kooperation mit Hochschulen oder durch Beteiligung an Ausbildungsmessen. Auch sind Quereinsteiger für technische Aufgaben verstärkt anzuwerben. Um die Bundeswehr stärker in die Gesellschaft zu rücken, sollte auch an den Schulen stärker auf Aufgaben und Funktionsweise der Bundeswehr eingegangen werden. In diesem Rahmen bieten sich Besuche von Kasernen als Exkursionen und die Einladung von Bundeswehrangehörigen in Schulen ein. Hierbei ist aber keine Anwerbung zulässig und auf eine kritische Distanz zu achten.

 

Das Ideal der Bundeswehr als einer Parlamentsarmee, die von Freiwilligen getragen wird, welche die freiheitliche demokratische Grundordnung verteidigen, darf nicht einer Symbolpolitik und Imagekorrektur geopfert werden!

Notdienstmissbrauch endlich sanktionieren

Die Jungen Liberalen Köln fordern das Bundesgesundheits- und Bundesjustizministerium auf, in Zusammenarbeit mit den Kassenverbänden Sanktionsmaßnahmen gegen Mitbürger zu etablieren, die den kassenärztlichen Notdienst bzw. die Notfallambulanzen missbrauchen. Wir schlagen vor, die entstandenen Mehrkosten zuzüglich einer Sanktionspauschale vollständig auf den Patienten umzulegen, um eine ausreichend abschreckende Wirkung zu erzielen, wenn die Notdienstversorgung aufgrund von Beschwerden oder Fragestellungen in Anspruch genommen wird, die nicht in einer gemeinsam von Bundesärztekammer und Kassenverbänden zu erstellenden Liste aufgeführt sind. Diese Liste muss natürlich einfach verständlich und jederzeit für die Bürger einsehbar sein. Nur so kann langfristig sichergestellt werden, dass der Notdienst und Notfallambulanzen auch für tatsächliche Notfälle bereit stehen, und nicht aufgrund von Lappalien blockiert werden.

Kritischer Journalismus ist kein Landesverrat! – Konsequenzen aus den Ermittlungen gegen netzpolitik.org

Die aktuellen Ermittlungen und das Management der Regierung im Landesverrat-Skandal zeigen deutlich, dass es erheblichen Regelungsbedarf gibt. Die Jungen Liberalen Köln fordern folgende Konsequenzen für die Zukunft daraus zu ziehen:

  • Eine massive rechtliche Verbesserung der Stellung sogenannter ‚Whistleblower‘ mit einem Whistleblower-Schutzgesetz, wobei eine Strafverfolgung bei Landesverrat weiterhin möglich sein soll.
  • Der Straftatbestandes des ‚Landesverrats‘ muss bei Journalisten gestrichen werden. Die Aufdeckung von zweifelhaften Praktiken durch mutige Journalisten darf nicht kriminalisiert werden.
  • Die Weisungsgebundenheit des Generalbundesanwalt muss eingeschränkt werden. Ein Eingriff in laufende Ermittlungen soll zukünftig nicht mehr zulässig sein.

Freie Fahrt im freien Markt statt Wiederbelebung des verstaubten Taxi-Kartells

Die Jungen Liberalen Köln fordern die Beseitigung des bisherigen Modells von kommunaler Lizenzvergabe und Preisfestlegung auf dem Taximarkt. Stattdessen soll jeder Anbieter, der nachweisen kann, dass er über ein TÜV-geprüftes Fahrzeug, eine gültige Fahrerlaubnis sowie einen adäquaten Versicherungsschutz für Passagiere verfügt, eine Zulassung zum gewerblichen Personentransport erhalten.

Subventions-Sunset-Klausel einführen!

Die Jungen Liberalen Köln fordern, zukünftig bei jeder auf Landes- oder Bundesebene vom zuständigen Parlament beschlossenen Subventionsleistung, ob direkt oder indirekt geleistet, eine sogenannte Sunset-Klausel einzufügen, nach der die beschlossene Leistung zu einem einheitlich festgelegten Zeitpunkt – beispielsweise zur Mitte einer Legislaturperiode – automatisch ausläuft. Durch diesen Mechanismus wird verhindert, dass Subventionszahlungen, die nicht länger erforderlich sind, beziehungsweise die die angestrebte Wirkung nicht erzielt oder im Gegenteil sogar schädliche Auswirkungen haben, nur deshalb weiterlaufen, weil die Beharrungskräfte des Systems einer Abschaffung im Wege stehen. Sollte eine entsprechende Subvention über den festgelegten Zeitpunkt hinaus bestehen bleiben, muss sich das zuständige Parlament mit einem entsprechenden Antrag dazu entschließen und in der parlamentarischen Debatte den fortgesetzten Markteingriff rechtfertigen.

Längerfristig soll das System der Sunset-Klausel durch Gesetzesänderung auch für bestehende Subventionen eingeführt werden.

Feiertage für alle – Reform der Feiertagsregelung

Die Jungen Liberalen Köln fordern, dass Menschen hinsichtlich ihres jeweiligen Glaubens einen gesetzlich verankerten Anspruch auf bevorzugte Behandlung bei der Verteilung von Urlaubsansprüchen an den betreffenden Tagen erhalten. Darüber hinaus sollen Einschränkungen an gesetzlichen Feiertagen soweit wie möglich abgeschafft werden.

Verwirrung bei der Stimmabgabe beenden

Die bisherige Bezeichnung der Wählerstimmen als „Erst- und Zweitstimme“ ist abzuschaffen und durch eine eindeutigere Bezeichnung zu ersetzen, z.B. „Kandidaten- und Listenstimme“. Dies soll sowohl auf Bundes-, als auch auf Landesebene umgesetzt werden.

Homophobie ist heilbar, Homosexualität aber nicht! – Für ein Verbot der Konversionstherapie

Die Jungen Liberalen Köln fordern ein Verbot der sogenannten „Konversions“- oder „Reparativtherapie“, die zum Ziel hat, Menschen mit homo- oder bisexuellen Neigungen zu einem rein heterosexuellen Verhalten umzuerziehen.

Die Durchführung dieser Therapie soll unter Strafe gestellt werden und mit Geldbußen bis hin zu Freiheitsstrafen geahndet werden.

Hinzu können weitere zivilrechtliche Schadensersatzforderungen (Schmerzensgeld) von geschädigten Patienten kommen.

Des Weiteren sollte in jedem Fall die Kassenzulassung des behandelnden Arztes entzogen werden, in besonders schweren Fällen oder bei Widerholungstätern sollte zudem die Aberkennung der Approbation in Betracht gezogen werden.

Die „Konversions“- bzw. „Reparativtherapie“ ist auch weiterhin keinesfalls von den Kassen als erstattungsfähige Pflicht- oder Zusatzleistung zu betrachten.

Mittel- bis langfristig wird das Verbot der „Konversionstherapie“ auf einheitlich europäischer Ebene angestrebt.