Moderner Jugendschutz – auch im Internet

Kinder und Jugendliche sind eigenständige Individuen und sollten soweit wie möglich zur Eigenverantwortung angehalten werden. Gleichwohl gibt es Bereiche, in denen sie die Auswirkungen ihres Handelns nicht voll voraussehen oder Gefahren nicht richtig einschätzen können. Es ist die Aufgabe des Staates, nicht hinnehmbare Gefahren für Kinder und Jugendliche zu verhüten (Jugendschutz).

Glücksspiel hat ein erhebliches Suchtpotenzial und kann große finanzielle Risiken bedeuten. Gegenüber den analogen Schutzmechanismen für Kinder und Jugendliche darf es keine Abstriche geben, nur weil Glücksspiel im Internet stattfindet. Darum fordern wir:

  • Online-Glücksspiel muss genauso reguliert werden wie herkömmliches Glücksspiel. Rechtsdurchsetzungsslücken sind zu schließen. Entsprechende Spielelemente in Games dürfen somit nur für Spieler ab 18 zugänglich sein.
  • Ingamekäufe (z.B. von Lootboxen) in Games dürfen erst ab 16 Jahren getätigt werden. Die Anbieter der Software /Plattform sind verpflichtet, Kontrollmechanismen zu etablieren und für die Einhaltung verantwortlich.

Kunst, Kultur und Gesellschaft sind in einem stetigen Wandel und entwickeln sich immer weiter. Nicht nur die Darstellungsformen in Kunst und Medien haben sich verändert, auch die gesellschaftliche Wahrnehmung hat sich immer wieder verändert. Vor diesem Hintergrund erscheint es uns wichtig, auch den Jugendschutz zu aktualisieren und zu reformieren. Ziel des Jugendschutzes ist es, Kinder und Jugendliche vor Gefahren und Risiken zu bewahren. Zentrale Instanz der Erziehung ist in unseren Augen jedoch nicht der Staat, sondern die Erziehungsberechtigten.

Um dies an die Situation des 21. Jahrhunderts anzupassen fordern wird:

  • Die Ausweitung der Regelungen des Jugendschutzes auch auf digitalen Content jenseits klassischer Medien.
  • Die Alterskontrolle in Online-Stores soll durch die Abfrage der Ausweisdaten gewährleistet werden.
  • Bei Medien analoger (z.B. Kinofilme) und digitaler Art muss sichergestellt sein, dass die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit haben, über die Mediennutzung zu entscheiden und sie dürfen nicht daran gehindert werden ihren Kindern den Zugang zu den Medien zu ermöglichen.
  • Generell dürfen nur Experten im Bereich Pädagogik, Psychologie und Medizin an der Entscheidung der Bundesprüfstelle, sowie der FSK und USK, beteiligt sein. Die Beteiligung anderer Interessengruppen – etwa der Kirchen – lehnen wir ab.
  • Altersfreigaben sollen nicht mehr gemessen werden, an den narrativen Inhalten von Spielen und Filmen.