Kommunalwahlprogramm 2020 der Jungen Liberalen Köln

Investieren wir in unsere Zukunft. Moderne Bildungs- und Jugendpolitik

Die Freiheit das eigene Leben frei zu gestalten und die freie Entwicklung der Persönlichkeit sind integraler Bestandteil unserer Gesellschaft. In jedem Individuum liegen Potenziale, die durch Eigenverantwortung und Selbstbestimmung entfaltet werden können. Deswegen ist die nachhaltigste Investition, die ein Staat tätigen kann, eine Investition in die Bildung und damit in die Zukunft des Landes. Wir Liberale stehen für ein Bildungskonzept nach humboldtschen Vorbild, dass die Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen zu kritisch denkenden und eigenständigen Erwachsenen im Fokus hat. Um diese Vision zu realisieren stehen wir für die maximale Freiheit einzelner der einzelnen Schulen und Lehrer, um Köln zum besten Bildungsstandort in Deutschland zu machen.

Um diesem freiheitlichen Bildungsideal gerecht zu werden, setzten wir auf individuelle Bildungskonzepte, die jedem einzelnen Schüler gerecht werden. Deswegen befürworten wir die Differenzierung im Schulsystem und möchte künftig vor allem Schulen in privater Trägerschaft fördern. Private-Public-Partnership Modelle im Bereich der Schulgebäudeverwaltung verändern das Schulwesen hin zu vermehrter wirtschaftlicher Effizienz, die es weiter zu fördern gilt. Im Bildungswesen sollen die Schüler im Mittelpunkt stehen, weswegen wir den einzelnen Lehrern größtmögliche Freiheit, im Rahmen der landespolitischen Vorgaben, geben wollen. Aus diesem Grund soll langfristig die schulische Infrastruktur der Stadt Köln in private Trägerschaft übergehen, um finanziell effiziente und hochwertige Bildung zu fördern. Dabei sollen kirchliche und andere private Träger rechtlich gleichbehandelt werden. Wir begrüßen des Weiteren die Novelle des Hochschulgesetztes, die der den Kölner Hochschulen größtmögliche Selbstbestimmung erlaubt.

Auch wollen wir die Partizipation der Jugend in der kommunalen Politiklandschaft fördern. Die politische Mündigkeit junger Menschen soll in Zukunft durch die Einführung einer ständigen Jugendvertretung im Rat der Stadt Köln, z.B. durch ein Jugendparlament, ermöglicht werden. Die Wahlen der jugendlichen Vertreter sollen frei und geheim an allen öffentlichen weiterführenden Schulen und Berufsschulen abgehalten werden. Das aktive und passive Wahlrecht hat jeder Schüler zwischen 14 und 19 Jahren. Die Jugendvertretung soll Rede- und Antragsrecht in sämtlichen städtischen Ausschüssen bekommen, sowie ein eigenes Budget, personelle und räumliche Ausstattung im Rathaus. Es soll darüber hinaus sichergestellt werden, dass die Querfinanzierung einzelner Jugendfraktionen durch Parteien ausgeschlossen ist.

Der öffentliche Raum soll ebenfalls Angebote für Jugendliche bereitstellen. Dies soll z.B. durch Jugendplätze ermöglicht werden, welche beispielsweise mit Tischtennisplatten oder diversen Sportgeräten ausgestattet werden können. Die Gestaltung soll vor allem durch die Jugendvertretung im Rat erfolgen. Es ist zu prüfen inwieweit Kinderspielplätze zu Jugendplätzen umgewandelt werden können, bzw. welche Kinderspielplätze weiter betrieben werden sollen. Es soll möglich sein Jugend- oder Kinderspielplätze in privater Trägerschaft, wie zum Beispiel durch Elternvereine zu betreiben. In der Infrastruktur der Kinderspielplätze soll Qualität vor Quantität gelten. Ebenfalls muss eine ausreichende Versorgung an Kindertagesstätten und Kindergärten sichergestellt werden. Hierbei bietet es sich an ebenfalls auf ein breites Angebot durch private Träger zu setzen, wodurch die frühkindliche Bildung hochqualitativ und individuell angepasst werden kann.

 

Für eine sichere Stadt – Kommunale Sicherheits- und Drogenpolitik

Die öffentliche Sicherheit ist eine Kernaufgabe des Staates. Sicherheitspolitik fängt schon auf kommunaler Ebene an. Die Jungen Liberalen Köln wollen, dass die Stadtpolitik konsequent, aber ohne Aktionismus und ohne Freiheitsrechte zu beschneiden, an einer sicheren Stadt arbeitet, in der sich möglichst alle Bürger wohl und sicher fühlen.

Dabei begrüßen die Julis Köln die geplante Stärkung der Ordnungsdienste. Polizei und Ordnungsdienst müssen allerdings funktional getrennt werden. Der OD soll künftig rund um die Uhr einsatzbereit sein. Eine weitere Bewaffnung des OD lehnen wir gegenwärtig ab. Um die Attraktivität des Berufes zu steigern, sollen neben Werbekampagnen auch Gefahrenzulagen für gefährliche Einsätze ausgezahlt werden. Die Polizei soll im Gegenzug die Verfolgung von Ruhestörungen und anderen Unannehmlichkeiten absehen, damit diese Aufgaben vom OD übernommen werden können. So kann die Polizei sich gemäß ihrer Eilkompetenz klar auf die Verfolgung von Straftaten im öffentlichen Raum und seiner Sicherung fokussieren. Die Polizei muss dafür sowohl personell als auch materiell gestärkt werden.

Darüber hinaus sollen Geschwindigkeitskontrollen im Stadtgebiet ebenfalls vom Ordnungsdienst durchzuführen, um weitere Ressourcen der Polizei zu befreien. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen für eine weitgehende Verlagerung der Zuständigkeit auf die Ordnungsämter sind anzupassen. Ebenso sollen Geschwindigkeitskontrollen vorwiegend auf Gefahrenstellen beschränkt werden. Allgemeine Verkehrskontrollen dienen allgemein der Überwachung des Straßenverkehrs, ohne dass akute Gefahren verhütet werden. Daher sind die gesetzlichen Grundlagen so zu ändern, dass diese Aufgaben auch von den Ordnungsämtern wahrgenommen werden können.

Im Fokus auf die Verfolgung von Straftaten muss die Polizei bei der Bekämpfung von organisierter Kriminalität weitgehende Unterstützung durch das Landeskriminalamt erhalten. Der Verfestigung von Banden- und Clanstrukturen muss der Rechtsstaat mit einer Null-Toleranz Politik begegnen. Der Kontrollverlust über einzelne Plätze oder gar Stadtviertel ist inakzeptabel. Um dem entgegenzuwirken, sollen folgende Maßnahme ergriffen werden:

  • Verstärkte Polizeipräsenz an Kriminalitätsschwerpunkten
  • Bagatelle an Kriminalitätsschwerpunkten konsequent verfolgen, um gerade Mehrfachtäter aus Bandenmilieus dingfest zu machen
  • Konsequentes Ausnutzen aller rechtlichen Möglichkeiten, wie Identitätsfeststellungen, Platzverweise und andere Maßnahmen, die ggf. vollstreckt werden
  • Stärkere Kontrolle des Glückspiel- und Bordellgewerbes, um kriminelle Strukturen im Bereich Drogen- und Menschenhandel zu bekämpfen und gerade einen adäquaten Schutz von Prostituierten sicherzustellen
  • Eine Überprüfung der Bar- und Clubszene, besonders im Hinblick auf Schutzgelderpressung
  • Verstärkter Einsatz von Großrazzien und mobiler Einsatzteams

Auch die Vernetzung von Polizei- und Rettungskräften (Feuerwehr, Notdienst, etc.) gerade in Problemvierteln ist eine sinnvolle Maßnahme, um bei Konflikten rasch deeskalierend eingreifen zu können und Übergriffe auf Rettungskräfte zu verhindern.

Sicherheit und Freiheit müssen stets in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Maßnahmen, die in die Grundrechte aller Bürger eingreifen, sind in der Regel nicht verhältnismäßig. Eine weitere Ausweitung der Videoüberwachung lehnen die Jungen Liberalen ab. Die bestehende Überwachung ist auf ihren Nutzen zu evaluieren und entsprechend anzupassen. Ebenfalls sind unsinnige Einschränkungen der Freiheit, wie das Verbot sexueller Dienstleistungen über das Telefon in Sperrbezirken, aufzuheben.

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung weisen eine besonders niedrige Anzeigebereitschaft auf. Neben einer stärkeren Öffentlichkeits- und Informationsarbeit sind die Angebote der anonymen Spurensicherung (ASS) besser bekannt zu machen und Ansprechpartner hierauf zu sensibilisieren. Die Zahl der teilnehmenden Kliniken sollte nach Möglichkeit erhöht und die Finanzierung dauerhaft sichergestellt werden.

Gerade junge Menschen sind nachts vermehrt auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen. Notfallschalter an Haltestellen sind auszubauen. Fahrkartenkontrolleure dienen nicht nur der Bekämpfung des Schwarzfahrens, sondern vermitteln auch ein Gefühl der Sicherheit. Gerade in Abend- und Nachstunden ist ihr Einsatz auszuweiten. Die Haltestellen sind in einem sauberen und ansprechenden Zustand zu halten.

Das Sicherheitsgefühl hängt stark mit Helligkeit und Sauberkeit des öffentlichen Raums zusammen. Die Kölner Stadtverwaltung hat hierauf verstärkt zu achten. Um städtische Mittel effektiv zu nutzen, soll das Sicherheitsgefühl der Bürger abgefragt und die Bevölkerung nach Orten, an denen sie sich besonders unsicher fühlt, befragt werden. Bauplanungs- und Bauordnungsrecht ergänzen eine ganzheitliche Stadtentwicklung. Dabei soll die Stadt Sicherheitsaspekte in ihre Planung miteinbeziehen, um architektonisch bedingte Angsträume zu vermeiden. Hierbei müssen gegenwärtige Räume mit mangelhafter Architektur hinsichtlich des subjektiven Sicherheitsgefühls, wie der Ebertplatz und der Wiener Platz, umgestaltet werden. Zur Verschönerung des öffentlichen Raumes begrüßen wir besonders private Initiativen, wie die Bemalung von ausgewiesenen Flächen durch Künstler. Dafür sollen auch bestimmte Flächen für das legale Graffiti-Sprayen freigegeben werden.

Kriminalität entsteht auch oft infolge individueller Perspektivlosigkeit und persönlicher Probleme. Schon in der Schule ist durch Präventionsprogramme dem Abrutschen in kriminelle Szenen vorzubeugen. Die Zusammenarbeit von Jugendämtern, Schulen, sozialen Einrichtungen und Polizei und Justiz ist weiter auszubauen. Freizeitangebote für Jugendliche bieten gerade in prekären Vierteln einen Ausweg.

Öffentlichkeitsarbeit ist ein wichtiger Baustein einer modernen Sicherheitspolitik. Um dem Vertrauensverlust in die öffentliche Sicherheit entgegenzuwirken, müssen Fälle städtischer Korruption rigoros verfolgt werden – insbesondere jene Fälle innerhalb der Sicherheitsbehörden. Zivilcourage ist öffentlichkeitswirksam zu würdigen, Erfolge im Kampf gegen die Kriminalität hervorzuheben. Opfern von Straftaten ist verständnisvoll zu begegnen, gerade im Falle der Einstellung des Verfahrens. Ordnungskräfte und Polizei sind diesbezüglich zu sensibilisieren. Die Jungen Liberalen Köln fordern analog dem Ehrenamtstag einen eigenen Kölner Tag der Zivilcourage.

Öffentlich sichtbarer Drogenkonsum wirkt sich besonders negativ auf das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung aus. Es sind schnellstmöglich weitere Drogenkonsumräume in unmittelbarer Nähe aktueller Drogenszenen einzurichten. Wer süchtig ist ist nicht frei und so wichtig freie Selbstentfaltung ist, so darf uns das Sicherheitsgefühl unbeteiligter Dritter an bisherigen Brennpunkten wie dem Neumarkt, Ebertplatz oder Wiener Platz sowie die Gesundheit der Betroffenen nicht egal sein.
Die Stadt Köln soll sich darum bewerben, Cannabis-Modellkommune zu werden. Dabei sollen alle städtischen Akteuere, aber auch z.B. die Hochschulen mit eingebunden werden.

Die Stadt kann hier durch die Schaffung von Aufklärungsangeboten und Entzugs- und Hygienemaßnahmen wie den Substitutionsambulanzen und Drogenkonsumräumen einen angenehmeren Rahmen für alle Schaffen, der auf lange Sicht auch das Gesundheitssystem entlasten kann.

Wir Jungen Liberalen Köln setzen uns für eine tolerante und weltoffene Politik ein. Deswegen wollen wir eine Sichtbarkeit von LSBTIQ*-Personen stärken und uns für eine tolerante Stadt Köln einsetzen. Wir wollen die Stadt Köln zu einem Schutzraum für die LSBTIQ*-Community machen.

 

Vernünftige Wohnungspolitik

Jährlich entsteht in Köln ein Mehrbedarf an Wohnungen, der nicht schnell genug durch Neubau gedeckt werden kann, weshalb die Mietpreise in die Höhe schnellen. Eine Preissenkung und damit die Entlastung der Kölner sehen die Jungen Liberalen Köln nur, wenn das Angebot an Wohnungen erhöht wird. Deshalb wollen wir den Neubau in Köln attraktiver gestalten, indem wir die größten Hindernisse für Investoren abbauen.

Diese sind lange und aufwendige Genehmigungsverfahren seitens der Stadtverwaltung und der allgemein herrschende Flächenmangel. Zusätzlich werden Hürden wie der soziale Wohnungsbau geschaffen, die zusammen mit den hohen Baukosten eine zusätzliche finanzielle Belastung der Investoren und damit weniger Wohnungsbau bedeuten. Die Jungen Liberalen in Köln fordern die Optimierung der Genehmigungsverfahren durch kürzere Bearbeitungszeiten von Bauanträgen und die Möglichkeit Anträge vermehrt Online einreichen zu können.

Dem Flächenmangel soll, zum einen, durch eine geringere Zahl oberirdischer Stellplätze entgegengewirkt werden, indem diese durch Quartierstiefgaragen ersetzt werden, und zum anderen durch eine Lockerung der im Bauplan festgelegten Geschossigkeit. Bei Aufstockungen auf bestehende Gebäude sollen Hindernisse, wie die Pflicht zusätzliche Stellplätze zur Verfügung stellen zu müssen, abgebaut werden.

Auch wenn Wohnungen im niedrigpreis Segment für die soziale Gerechtigkeit in der Stadt von essentieller Bedeutung sind, müssen wir anerkennen, dass nicht staatlicher Eingriff, sondern ein freier Wohnungsmarkt größere Anreize für den Wohnungsbau setzt. Der soziale Wohnungsbau bindet durch Fehlallokation Gelder, die dringend fehlen. Die Jungen Liberalen bekennen sich zum System der Subjekt- statt Objektförderung.

Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine Mehrbelastung, die vor allem Auszubildenden und Studenten stark belastet. Um diese, ohnehin gering verdienende, Personengruppe zu entlasten wollen die Jungen Liberalen Köln die Besteuerung eines zweiten Wohnsitzes in Köln abschaffen.

Beim Neubau von öffentlichen Gebäuden soll in Zukunft verstärkt auf Nachhaltigkeit geachtet werden. Geprüft werden sollen die Möglichkeiten Gebäude zu begrünen und Lampen ein zu setzen, welche die Lichtverschmutzung minimieren. Zusätzlich soll geprüft werden ob öffentliche Flächen entsiegelt werden können, um das städtische Mikroklima zu verbessern. Durch diese Maßnahmen soll der internen Aufheizung der Stadt entgegenwirken und so auch die Lebensqualität der Einwohner verbessern.

 

Infrastruktur die uns weiter bringt

Die Jungen Liberalen Köln stehen für Offenheit gegenüber jedem Verkehrsmittel. Radwege müssen ausgebaut, Straßen und die Infrastruktur des ÖPNV verbessert werden. Die einzelnen Transportmittel stehen dabei nicht in Konkurrenz zueinander, sondern sollen sich ergänzen.

Der motorisierte Individualverkehr soll durch intelligente Ampelschaltungen und Geschwindigkeitsbegrenzungen effektiver gestaltet werden, um Staus und Umweltbelastungen zu minimieren. Durch eine Brücke im Süden der Stadt, welche die Stadtteile Godorf, Sürth und Razel, verbindet, sollen die Straßen und Rheinüberquerungen in Zentrumsnähe entlastet werden.

Öffentliche Parkplätze sollen Tiefgeragen weichen, welche sukzessive die bestehenden Flächen ablösen und diese für eine andere Nutzungsform freigeben sollen.

Die Jungen Liberalen Köln setzten sich für die Privatisierung der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) ein. Dabei sollen die Stationen, die Rolltreppen und das Schienennetz verkauft werden, um das Straßenbahnsystem zu verbessern. Bis dies geschehen ist, ist das Verzehr- und Trinkverbot in Straßenbahnen aufzuheben. Die Jungen Liberalen Köln sehen keinen Grund alle Nutzer der KVB, aufgrund des Fehlverhalten weniger, einzuschränken. Solange die Nutzer die Bahnen mit ihrem Verhalten nicht beschmutzen oder beschädigen, soll keine Strafe auf den Verzehr von Nahrungsmitteln und Getränken aller Art entfallen. Zudem sollen die oberirdischen Haltestellen, wenn möglich begrünt werden, um das Stadtklima und die Insektenfreundlichkeit zu verbessern. Bei der Privatisierung wird es zur Auflage gemacht, die Haltestellenhäuser weiterhin zu begrünen. Außerdem soll gewährleistet sein, dass die Strecken im gleichen Umfang wie vor der Übergabe durch die KVB angefahren werden.

 

Haushalt

Der härteste und ehrlichste Spiegel der Arbeit einer öffentlichen Einrichtung ist ihr Haushalt. Schwarz auf weiß gibt er Einblicke in kommunale Misswirtschaft oder Erfolgsgeschichten nachhaltigen Rechnens. Fehlkalkulationen und Geldverschwendung, die bei privaten Unternehmen allenfalls die Konkurrenz belustigen würden, stellen sind für den steuerzahlenden Bürger ein Schlag ins Gesicht dar.

Wir setzen uns daher für einen vernunftgesteuerten – und damit kleineren – Haushalt ein; für einen Haushalt der beste Bildung, Sicherheit und analoge wie digitale Infrastruktur priorisiert, statt teure Gesinnungspolitik auf dem Rücken der Steuerzahler zu betreiben.

Das ist erst Recht mit Abschaffung sämtlicher kommunaler Bagatellsteuern und derjenigen Steuern, die mehr Kosten in der Eintreibung erzeugen als sie tatsächlich einnehmen, gut möglich, nicht zuletzt durch eine Prüfung, ob der längst überfällige Ausstieg aus dem gescheiterten Opernprojekt möglich ist. Ergänzend fordern wir Kürzungen von Sport- und Kulturförderung, nicht etwa weil uns diese wichtigen Aspekte kommunalen Zusammenlebens unwichtig wären, sondern weil wir überzeugt davon sind, dass durch die aktuell stattfindenden Subvention die kölsche Innovationskraft für die Schaffung spannender neuer Angebote ausgebremst wird.

Um die Angebotsvielfalt vor weiteren staatlichen Eingriffen zu bewahren fordern wir weiterhin die Privatisierung sämtlicher großen Kostenträger, wie Flughafen, Messe und Müllentsorgung, sowie die Auflösung staatlicher Unternehmensbeteiligung im privaten Sektor.

Die Vergabe staatlicher Aufträge muss sich stets am Nutzen für die Steuerzahler orientieren. Grauzonen, auf die öffentliche Ausschreibung von Aufträgen zu verzichten, sind konsequent zu beseitigen. Eine bevorzugte Vergabe an sogenannte heimische Anbieter lehnen wir als klassischen Wirtschaftsprotektionismus ab.

 

Integration

Als weltoffene Heimatstadt muss uns die Integration unserer Imis ein Hauptanliegen sein. Hier wollen wir in allen Altersgruppen und unabhängig der Herkunftsgeschichte ansetzen. Angefangen mit bilingualen Kindergärten über die Sprachfördergruppen mit Übergang in eine Regelklasse in unseren Schulen bis zu bildungssprachlichen Angeboten in den jeweiligen Muttersprachen und Deutsch. Als Kölner wissen wir: Uns Sproch es Heimat.

Um dieser wertvollen Arbeit nicht sofort wieder entgegenzuwirken, fordern wir auch eine Einstellung jeglicher Zusammenarbeit mit oder Förderung von Organisationen und Gruppierungen, die nicht auf dem Boden unseres Grundgesetzes stehen.

 

Kultur und Tourismus

Der Mensch als kulturschaffendes Wesen sollte einer seiner freien Selbstentfaltung nicht durch staatliche Eingriffe in den lebendigen und abwechslungsreichen Kulturmarkt gelenkt werden. Wir müssen endlich die Kultursubventionen zurückfahren und die großen, städtischen Kulturinstitutionen dahin fortbringen, wo sie sicher vor weiteren, schädlichen Eingriffen sind: in die Hände der Bevölkerung; in die Selbstständigkeit.

Daher fordern wir eine Umwandlung aller kölner Museen und Bibliotheken in eigenständige Stiftungen, der Philharmonie, des Gürzenichorchesters und des Hänesschen-Theaters in eine gGmbh mit Förderung pro Besucher sowie der Überführung der Oper und des Schauspielhauses in eine privatrechtliche AG.

Den Bau einer neuen Seilbahn lehnen wir ab, wir befürworten hingegen die Privatisierung der bestehenden.

Wir begrüßen, dass die Stadt Köln ihren Standortvorteil, international bekannt für Weltoffenheit und Toleranz zu sein, erkennt und ausbaut; diesen Weg sollte sie auch weiterhin einschlagen. Dazu gehört auch, Maßnahmen gegen das bisher fortschreitende Clubsterben  zu ergreifen und die kölsche Feierkultur zu bewahren – insbesondere durch Abschaffung der Vergnügungssteuer, vermehrte vorläufige Erteilung von Ausschankgenehmigungen und Beibehalten der bisherigen Lärmschutzgrenzen. Wir uns auch gegen jegliche Form von Tanzverboten und für die Ausweisung von Sonderflächen für Spontanpartys ein.

 

Verwaltung

Die wenigen Male, die der Durchschnittsbürger gezwungen ist mit der Verwaltung in Verbindung zu treten, sollten so effizient und angenehm wie möglich gehalten werden. Es ist vollkommen unerklärlich, wie das Beantragen von Baugenehmigungen oder Personalausweisverlängerungen in manchen Ländern keine Viertelstunde auf dem Smartphone in Anspruch nimmt, in Kölner Bürgerzentren aber gleichbedeutend mit mehrstündiger Wartezeit an Arbeitstagen unter Woche ist.

Auch der interne Verwaltungsablauf lässt sich durch Emails und Cloudstorage statt Briefen und Faxgeräten erheblich beschleunigen. Dabei soll die Stadt Köln mit anderen Kommunen zusammenarbeiten um diese Dienste selbst zu hosten.

Wie uns die Börschel-Affäre wieder eindrucksvoll gezeigt hat, spielt Korruption und Klüngel noch immer eine große Rolle in öffentlichen Behörden. Während einer kleinerer Staat eine gute Präventionsmaßahme darstellt, so muss durch konsequente Verfolgung des Machtmissbrauchs von Amtsträgern das Vertrauen der Bürger wieder hergestellt werden. So fordern die Jungen Liberalen Köln ein umfassendes Compliance-Konzept, das durch abgestimmte Maßnahmen wie Karenzzeiten für ausscheidende Ratsmitglieder, Regelungen zum Ausschluss von Interessenskonflikten sowie transparente Bewerbungsverfahren konsequent den städtischen Verwaltungs- und Beteiligungsapparat vor sachfremder Einflussnahme und Ämterpatronage zu schützen.

Als Weltstadt und Hauptstadt der Vielfalt sehen wir es als unsere Pflicht, den Behördengang auch für Bürger mit nicht-deutscher Muttersprache so unkompliziert wie möglich zu gestalten. Daher fordern wir die Anerkennung von Englisch als zweite Amtssprache sowie das Anbieten eines Übersetzungsdienstes. Des Weiteren wollen wir, dass in allen Initiativen und Kampagnen der Stadt Kölm Maßnahmen zur Förderung der Gleichbehandlung sowie Akzeptanz und Toleranz bedacht und damit ergänzt werden, sollte dies möglich sein.

Erhöhung der Einkommensgrenzen für die Berechtigung von Wohnungsbauprämie

Die Jungen Liberalen Köln fordern, dass die Einkommmensgrenzen des zu versteuernden Einkommens, welche zur Beantragung der Wohnungsbauprämie berechtigen, erhöht werden.

Von derzeit 25.600€ bzw. 51.200€ sollen die die Einkommmensgrenzen des zu versteuernden Einkommens auf 35.000€ bzw. 70.000€ angehoben werden.
Ebenfalls sollen die EK-Grenzen an die durchschnittliche Lohnentwicklung in Deutschland gekoppelt werden.

Antrag zur Förderung der Arbeitgeber für die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen an Arbeitnehmer

Die Jungen Liberalen Köln fordern, dass Arbeitgeber darin gefördert werden, an ihre Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen zu zahlen.

Antrag zur flexiblen Anlage von Vermögenswirksamen Leistungen mit Förderungsberechtigung

Die Jungen Liberalen Köln fordern, dass die Richtlinien, die für die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen und deren Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage in Investmentsparverträge gelockert werden.

Die förderberechtigten Fonds sollen zukünftig auch einen niedrigeren Aktienanteil als 60% haben.
So soll der Mindestanteil für Aktien komplett wegfallen.

Erhöhung der Einkommensgrenzen für die Berechtigung von Arbeitnehmersparzulage

Die Jungen Liberalen Köln fordern, dass die Einkommensgrenzen des zu versteuernden Einkommens, welche zur Beantragung der Arbeitnehmersparzulage berechtigen erhöht werden.

Von derzeit 17.900€ bzw. 35.800€ bei Verheirateten bei Bausparverträgen und 20.000€ bzw. 40.000€ bei Investmentsparverträgen sollen die Einkommensgrenzen des zu versteuernden Einkommens auf 35.000€ bzw. 70.000€ angehoben werden.
Ebenfalls sollen die EK-Grenzen an die durchschnittliche Lohnentwicklung in Deutschland gekoppelt werden.

Weltanschauliche Neutralität sicherstellen!

Die Jungen Liberalen wollen eine Gesellschaft, in der Menschen verschiedener Religionen und Weltanschauungen gleichberechtigt miteinander leben. Für uns ist es selbstverständlich, dass jedermann ein Anrecht auf positive und negative Religionsfreiheit hat und dies von allen Teilen der Gesellschaft respektiert wird. Wir wollen einen Staat, der Religion und Religionsgemeinschaften weder privilegiert, noch benachteiligt. Unser Ziel ist der weltanschaulich neutrale Staat.

 

Rechtsstellung & Finanzen

 

Um den weltanschaulich neutralen Staat zu verwirklichen und gleiche Bedingungen für alle Religionsgemeinschaften zu schaffen, müssen Staat und Kirche klar getrennt werden. Wesentliches Mittel hierfür ist die Aufhebung des Status von Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechtes. Das Recht zur Steuererhebung und die Dienstherrenfähigkeit für Beamte sind nur zwei Punkte, die dem Trennungsprinzip entgegenstehen und entfallen müssen. Der über Art. 140 GG unmittelbar geltende Art. 137 WRV muss entsprechend geändert werden.

 

Die Anbringung religiöser Symbole an oder in öffentlichen Gebäuden lehnen die Jungen Liberalen grundsätzlich ab. Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn die entsprechenden Symbole zum architektonischen Gesamtensemble eines denkmalgeschützten Gebäudes in öffentlicher Hand gehören. Das ersichtliche Bekenntnis zu einer Glaubensüberzeugung etwa durch Tragen eines religiösen Symbols gehört zur positiven Religionsfreiheit und dieses Recht muss entsprechend geschützt werden. Im öffentlichen Dienst beschäftigte Beamte und Angestellte haben als Vertreter des weltanschaulich neutralen Staats jedoch auch die Verpflichtung, die negative Religionsfreiheit der Bürger zu respektieren – aus diesem Grund muss auf das Tragen religiöser Symbole bei Beamten und Angestellten, die dauernden Kontakt mit der Öffentlichkeit haben wie Polizeikräfte, Lehrpersonal etc. verzichtet werden, wenn der entsprechende Wunsch von Eltern, Schülern oder anderen betroffenen Bürgern geäußert wird.

 

§ 166 StGB – der Gotteslästerungsparagraph – ist unverzüglich und ersatzlos zu streichen. Persönliche Beleidigungen können auch weiterhin über den § 185 StGB zur Anzeige gebracht werden, alles weitere ist durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt.

Die im Rahmen der Feiertagsgesetzgebung während so genannter ‘stiller Feiertage’ verhängten Einschränkungen unter dem Oberbegriff des Tanzverbots sind ersatzlos abzuschaffen.

Die Versammlungsstättenordnung hat auch für im kirchlichen Besitz befindliche Gebäude zu gelten, solange diese nicht ausschließlich für Gottesdienste und andere religiöse Zeremonien genutzt werden.

Die von der Enquetekommission ‘Kultur in Deutschland’ 2005 geforderte Umwandlung des beim Bundeskanzleramt angesiedelten Beauftragten für Kultur und Medien zu einem Bundesminister für Kultur- und Kirchenangelegenheiten ist angesichts der angestrebten Trennung von Kirche und Staat strikt abzulehnen.

 

Die Jungen Liberalen fordern als Konsequenz der Abschaffung des KöR-Status die Beendigung des Einzugs der Kirchensteuer durch staatliche Finanzbehörden – evangelische und katholische Kirche können selbstverständlich wie andere Glaubensgemeinschaften oder Vereine ihre Finanzierung durch eigenständigen Einzug von Mitgliedsbeiträgen sicherstellen. Mit der Abschaffung der Kirchensteuer in ihrer jetzigen Form verbunden, soll die Religionszugehörigkeit aus Datenschutzgründen nicht länger auf der Lohnsteuerkarte bzw. in Zukunft bei der elektronischen Lohnsteuererfassung, eingetragen werden. Ebenso sollen die an Stelle der bisherigen Kirchensteuer von den Religionsgemeinschaften zu erhebenden Mitgliedsbeiträge nicht länger als Sonderausgabe bei der Berechnung der Steuerlast geltend gemacht werden können. Analog entfallen entsprechende Regelungen bei Abgeltungs-, Pauschal- und Pauschsteuer.

 

Die kontinuierliche Zahlung der in den Staatskirchenverträgen festgelegten Staatsdotationen soll durch Einmalzahlungen abgelöst werden. Hierbei sind die über die Jahrhunderte durch Reich, Bund und Länder geleisteten Zahlungen angemessen zu berücksichtigen. Wir fordern Bund und Länder auf, dem Verfassungsauftrag nach Art. 140 GG, 138 WRV unverzüglich nachzukommen.

Auch die Kirchenbaulasten sind nicht länger von den Bundesländern zu tragen. Sollte es sich bei kirchlichen Bauten um denkmalgeschützte Bauwerke handeln, können selbstverständlich auch weiterhin entsprechende Förderprogramme zu Sanierung und Unterhalt beansprucht werden. Auch Mittel aus Städtebauförderungsprogrammen sollen für Gebäude im kirchlichen Besitz solange nicht in Anspruch genommen werden dürfen, wie der Status als Körperschaft öffentlichen Rechts weiterbesteht.

Kommunale Sonderzahlungsverpflichtungen, die z.T. mit über 400 Jahre zurückliegenden Ansprüchen begründet werden, sind wenn nötig mit einer angemessenen Einmalzahlung abzugelten. Falls eine diesbezügliche Einigung nicht möglich ist, hat der Gesetzgeber eine Frist festzulegen, bis zu der die Zahlungen auslaufen.

 

Der Steuerbefreiungstatbestand ‘kirchliche Zwecke’ bei Körperschafts-, Einkommens-, Glücksspiel- und Abgeltungssteuer ist ebenso wie der ermäßigte Steuersatz bei Leistungen kirchlicher Einrichtungen ersatzlos zu streichen, da das gesamtgesellschaftliche Interesse nur an der Steuerbefreiung mildtätiger und gemeinnütziger Ziele bestehen kann. Spenden für diejenigen religiösen Organisationen, die tatsächlich mildtätige oder gemeinnützige Zwecke verfolgen, werden natürlich weiterhin steuerlich begünstigt. Auch entsprechende Steuerbefreiungen oder -privilegierungen kirchlicher Institutionen bei Grund-, Erbschafts-, Grunderwerbs- und Versicherungssteuer sind zu beseitigen. Ebenfalls ist die Gebührenbefreiung der Kirchen etwa bei Baugenehmigungs-, Notar- oder Gerichtsgebühren zu beenden.

 

Bildung

 

Es kann und darf nicht Aufgabe des weltanschaulich neutralen Staates sein, die Missionierungsbestrebungen einzelner Glaubensgemeinschaften finanziell und institutionell zu unterstützen. Dies gilt auch und gerade im Fall von unmündigen Kindern. Aus diesem Grund ist die Förderung von Kindergärten oder Kitas sofort zu beenden, falls der Träger neben Betreuung und Erziehung auch die Missionierung der ihm anvertrauten Kinder anstrebt. Sollte auf eine Missionierung verzichtet werden, können selbstverständlich auch in kirchlicher Trägerschaft befindliche Einrichtungen weiter gefördert werden. Sollte jedoch auf Missionierung bestanden werden, darf keine staatliche Förderung stattfinden und die Einrichtung muss sich aus Mitteln des Trägers, Privatspenden oder Schul- bzw. Kitagebühren finanzieren. Die sogenannten Konfessions- oder Bekenntnisschulen, die obwohl zu 100% vom Staat finanziert als konfessionelle Schulen geführt werden, sind sofort in reguläre Schulen umzuwandeln. Hierbei ist den Kirchen die Option einzuräumen, Grundstück und Schulgebäude vom Staat zu erwerben und die Schule als konfessionelle Privatschule weiterzubetreiben. Die Konfessionszugehörigkeit ist in Zukunft nur auf Wunsch des Schülers auf dem Abschlusszeugnis zu vermerken.

 

Der bisher übliche konfessionell erteilte Religionsunterricht ist durch einen weltanschaulich neutralen Philosophie/Ethik/Religionskundeunterricht zu ersetzen. Dieser Unterricht ist von ausgebildeten Fachlehrern zu erteilen. Nur in Ausnahmefällen wie etwa bei akutem Personalmangel können auch Religionslehrer für diesen Unterricht eingesetzt werden, und auch nur nach Erwerb entsprechender Zusatzqualifikationen. Alle religiösen Bildungs- und Erziehungsziele sind aus den Verfassungen der Länder zu streichen.

 

Angesichts der nicht zu rechtfertigenden Privilegierung der theologischen Fakultäten an deutschen Hochschulen ist kurzfristig ein Abbau der Überkapazitäten und Anpassung des Dozenten/Studierenden-Verhältnisses an die in anderen Fachbereichen üblichen Verhältnisse erforderlich, wobei der Ausbildungsschwerpunkt auf das Lehramtsstudium der ev./kath. Religion gelegt werden sollte. Langfristig ist nach Ersetzung des konventionellen Religionsunterrichts durch einen weltanschaulich neutralen Philosophie/Religionskunde-Unterricht die Auflösung aller theologischen Fakultäten an staatlichen Universitäten anzustreben, da sie nicht länger für die Lehrerausbildung benötigt werden, die Nachwuchsausbildung der Religionsgemeinschaften nicht auf Kosten der Allgemeinheit erfolgen darf und Fächer wie etwa vergleichende Religions-wissenschaften an geisteswissenschaftlichen Fakultäten angesiedelt werden können.

Auch die staatliche Bezuschussung von kirchlichen Universitäten sowie Fachhochschulen etwa für Religionspädagogik oder Kirchenmusik sollte mittelfristig auf das Förderniveau abgesenkt werden, dass andere Privatuniversitäten zur Zeit erhalten. Konkordatslehrstühle an staatlichen Universitäten sind unverzüglich aufzulösen und durch reguläre Lehrstühle zu ersetzen.

 

Soziales

 

Die für andere Unternehmen geltenden Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes, des AGG und die Regelungen bzgl. der Tarifautonomie sind auch auf Unternehmen im kirchlichen Besitz (wie etwa Caritas bzw. Diakonie) anzuwenden, nach Abschaffung des Status als Körperschaft öffentlichen Rechts betrifft dies auch diejenigen Unternehmen, die ausschließlich kircheninterne Dienstleistungen erbringen.

Bei Militär-, Anstalts-, Krankenhaus-, Polizei- und Notfallseelsorge sind lediglich die benötigten Räumlichkeiten und Materialkosten zu stellen, während die Personalkosten von den Kirchen zu tragen sind. Mit den eingesparten Personalkosten sollen in Zukunft qualifizierte Psychologen und Therapeuten eingestellt werden. Diese haben auch alle verpflichtenden Lehrkurse zu übernehmen, die bisher von Seelsorgern gehalten wurden.

Die finanzielle Förderung kirchlicher Hilfs- und Missionswerke durch Auswärtiges Amt oder Entwicklungsministerium sind vollständig einzustellen, sofern die betroffenen Organisationen neben Entwicklungsarbeit auch Missionierung betreiben.

Die den Kirchen eingeräumten Sonderrechte und Ausstrahlungsverpflichtungen bei Rundfunk- und Fernsehmedien, wie etwa über Drittsendungsrechte geregelt, sind ersatzlos zu beseitigen.

Einführung eines Gütesiegels für komplexe Finanzprodukte

Die JuLis Köln fordern, dass die Stiftung Finanztest ein standardisiertes Siegel für komplexe Finanzprodukte, ähnlich dem der Stiftung Warentest ins Leben ruft. Mit diesem benoteten Gütesiegel sollten getestete Finanzprodukte auf Eigenschaften wie Transparenz, Rechtssituation und Risiko ausgezeichnet werden. Höheres Risiko sollte hierbei nicht negativ in die Benotung einfließen, sondern durch eine separate Risikoskala gekennzeichnet werden. Hier ist darauf zu achten dass die wesentlichen Informationen des Produkts kurz, übersichtlich und prägnant dargestellt werden.

Kostenlose SCHUFA-Auskunft

Eine kostenlose und vollständige SCHUFA-Eigenauskunft soll zukünftig nicht nur mündlich, sondern auf Wunsch auch schriftlich erteilt werden. Des Weiteren soll jedem in der SCHUFA-Datenbank verzeichneten Bürger das Recht eingeräumt werden, auf Wunsch kostenlos über Statusänderungen oder Datenabfragen ihres bei der SCHUFA hinterlegten Profils informiert zu werden, ohne dass dies negative Folgen für seine SCHUFA-Bewertung hat.

The best things in life are free

Die Jungen Liberalen Köln fordern die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln auf, sich für freien Eintritt für alle staatlichen Museen und Sehenswürdigkeiten einzusetzen. Die Finanzierung könnte, wie in den britischen Museen aus einem Mix von Sponsoren, Gelder aus Lotterien sowie Steuergeldern realisiert werden.

Städtische Museumsdepots einsetzen

Die Jungen Liberalen fordern die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln auf, sich dafür einzusetzen das in Zukunft die Stadtverwaltung eingelagerte, nicht genutzte Kunstwerke aus ihren Depots über Leihgeschäfte, Sonderausstellungen oder andere Möglichkeiten nutzt, um Anteile des Kulturhaushaltes zu refinanzieren.