#SnowdenAsyl

Im Jahre 2013 offenbarte Edward Snowden den größten Überwachungsskandal des 21. Jahrhunderts. Seine Geschichte verdeutlicht die ständige Gefahr der Unterwanderung der Freiheit durch totalitäre Tendenzen. Snowden wird bis heute von den USA verfolgt, wo er bis heute, durch seine Aufdeckung der eklatanten Bürgerrechtsverletzungen unter dem Patriot Act und der Massenüberwachung der amerikanischen Bevölkerung, als „Verräter“ gilt. Hierbei handelt es sich jedoch nicht nur um einen autoritären Übergriff der US-Regierung in die Privatsphäre der amerikanischen Bevölkerung, sondern auch um die Überwachung ausländischer Bürger und Regierungsmitglieder, darunter auch Deutscher, durch die amerikanischen Sicherheitsbehörden.

 

Als Snowden im Jahre 2013 aus den USA flüchtete und in 27 Ländern, wie auch Deutschland, Asyl beantragte, beugte sich die Bundesregierung dem Druck der US-Regierung und verweigerte Snowden den Aufenthalt. Ausgerechnet in den Unrechtsstaat Russland fand Snowden Zuflucht. Anfang des Jahres 2020 läuft die Aufenthaltsgenehmigung für Edward Snowden in der Russischen Föderation aus, womit eine Gefahr der Auslieferung des Whistleblowers besteht. Es besteht die historische Chance die Verfehlungen von 2013 nicht zu wiederholen und einem Mann, der sein Leben für die Freiheit riskierte, Asyl zu gewähren.

 

Aus diesem Grund fordern die Jungen Liberalen die Bundesregierung dazu auf, Edward Snowden die Stellung eines Asylantrages anzubieten und dies zu begrüßen.

Internetportale sollen Daten offenlegen

Die Jungen Liberalen Köln, fordern die FDP dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass Internetportale wie Google, Yahoo, StudiVZ, mySpace, etc. offen legen, welche Daten von Benutzern gespeichert werden und was mit diesen Daten geschieht. Auch soll offen gelegt werden, wo diese Daten gespeichert werden. Dies ist z.B. beim Portal Google ein Geheimnis. Ebenso soll sichergestellt werden, dass diese Daten vertraulich behandelt werden. Dem Nutzer muss eingehend erklärt werden, dass von ihm Daten gespeichert werden, wenn er diese Dienste benutzt.
Hinzu kommt, dass der Nutzer ein Widerspruchsrecht gegen eine Speicherung seiner Daten haben muss oder ihm müssen Möglichkeiten von Seiten des Anbieters bereitgestellt werden diese Speicherung von Daten zu umgehen. Der Anbieter darf personenbezogene Daten maximal 6 Monate speichern, danach sind diese Daten unwiederbringlich zu löschen. Begründung: In der heutigen Zeit, der weltweiten Vernetzung, ist es für Internetportale ein leichtes, Daten von ihren Nutzern zu erheben und damit Verhaltens- und Bewegungsprofile zu erstellen. Google verfügt nach Angaben von Datenschützern über die größte Datenbank von Personenbezogenen Daten weltweit. Wir nutzen täglich diese Dienste ohne uns im Klaren darüber zu sein, dass unsere Daten dabei immer aufgezeichnet werden. Auch deswegen, weil die Unternehmen nicht dazu verpflichtet sind hierüber aufzuklären oder dies nicht hinreichend machen. Niemand weiß was mit diesen Daten geschieht, weil es hierzu keine Regelungen gibt. Auch weiß niemand wie lange diese Daten gespeichert werden oder wo diese Daten gespeichert sind.

Nein zu KFZ-Kennzeichen-Scans

Die JuLis-Köln sprechen sich gegen KFZ-Kennzeichen-Scans aus und fordern die FDP-Landtagsfraktionen sowie die FDP-Bundestagsfraktion auf, sich dafür einzusetzen, dass in allen Bundesländern Deutschlands die Kennzeichen-Scans nicht mehr durchgeführt werden dürfen.