Die Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks soll in Zukunft ausschließlich über eine einheitliche Abgabe aller einkommensteuerpflichtigen Bundesbürger erfolgen, die vom Finanzamt eingezogen und deren Höhe von einer unabhängigen Kommission im 5-Jahresabstand festgelegt wird. Im Gegenzug wird ein absolutes Werbe- und Sponsoringverbot sowohl für die Öffentlich-Rechtlichen Sendeanstalten als auch die Radiosender eingeführt. Des Weiteren wird der Unterhaltungsauftrag des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks ersatzlos gestrichen. Die Mittelverwendung im Haushalt muss regelmäßig veröffentlicht werden und Informationen zu Einzelposten auf Anfrage zugänglich gemacht werden.