22.11.2011

REFORM DER ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKFINANZIERUNG

Die Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks soll in Zukunft ausschließlich über eine einheitliche Abgabe aller einkommensteuerpflichtigen Bundesbürger erfolgen, die vom Finanzamt eingezogen und deren Höhe von einer unabhängigen Kommission im 5-Jahresabstand festgelegt wird. Im Gegenzug wird ein absolutes Werbe- und Sponsoringverbot sowohl für die Öffentlich-Rechtlichen Sendeanstalten als auch die Radiosender eingeführt. Des Weiteren wird der Unterhaltungsauftrag des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks ersatzlos gestrichen. Die Mittelverwendung im Haushalt muss regelmäßig veröffentlicht werden und Informationen zu Einzelposten auf Anfrage zugänglich gemacht werden.

Weitere Beschlüsse

02.06.2022

KLIMASCHUTZ UND SCHUTZ VOR DEM KLIMAWANDEL

Klimaschutz und Schutz vor dem Klimawandel Gesundheitsfolgen des Klimawandels abfedern:Hitzewellen, die in Folge des Klimawandels verstärkt auftreten, stellen gerade in...
02.06.2022

LEICHEN IM PROGRAMMATIKKELLER BESEITIGEN!

Der Kreiskongress der Jungen Liberalen Köln möge beschließen:Die Jungen Liberalen Köln sind immer offen für neue Ideen, ein Wasserbussystem ist...
11.07.2021

REFORM DES SPITZENSPORTS

Sport ist eine wichtige Säule des gesellschaftlichen Lebens. Die Unabhängigkeit des Sports und seiner Verbände von parteipolitischen Einflussnahmen ist ein...