Null Toleranz für sexuelle Belästigung und sexualisierte Diskriminierung!

Die Jungen Liberalen Köln stehen ein für eine Verbandskultur, in der Demütigung, sexuelle Belästigung, geschlechtsbezogene Herabwürdigung und Diskriminierung keinen Platz haben. Sie fordern die gleiche unmissverständliche Verurteilung und Ächtung solchen Verhaltens auch von den Freien Demokraten.

 

Der Kampf gegen Sexismus und Belästigung ist eine Haltungsfrage, in ihm zeigt sich die charakterliche Eignung für ein Führungsamt bei den Jungen Liberalen wie den Freien Demokraten. Charakterliche Eignung erschöpft sich nicht in der bloßen Nichtbelästigung und Nichtdiskriminierung, sondern setzt voraus, dass

  1. Fehlverhalten anderer klar verurteilt wird.
  2. Öffentliches Fehlverhalten sofort adressiert und nicht stehen gelassen wird.
  3. Beim Bekanntwerden von ernsthaften Vorwürfen diesen nachgegangen und ggf. die zuständigen Stellen, wie die Vertrauenspersonen, eingeschaltet werden.
  4. Betroffenen beigestanden und geholfen wird.
  5. Nicht das Ansprechen und Thematisieren von Fehlverhalten als verbandsschädigend und unangenehm angesehen wird, sondern allein das Fehlverhalten selbst.

 

Sexismus kann offen in Form von Abwertung auftreten. Subtile Formen der Diskriminierung gehören jedoch ebenso identifiziert und abgestellt. Hierzu gehört beispielsweise das bewusste Vermeiden von Gesprächen mit Funktionsträgern wegen ihres Geschlechts und das Ausweichen auf unzuständige Mitglieder eines anderen Geschlechts.

 

  1. Einrichtung einer Vertrauensperson bei den Freien Demokraten Köln

 

In Umsetzung des Code of Conducts der Freien Demokraten fordern wir die Freien Demokraten Köln auf, eine Vertrauensperson zu berufen. Diese ist verbandsöffentlich zu machen. Sie ist die Ansprechstelle für Betroffene von Diskriminierung und Belästigung, sowohl für Mitglieder als auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FDP Köln und der Ratsfraktion. Aufgrund der sensiblen Inhalte und des Opferschutzes ist sie zur Verschwiegenheit verpflichtet Die Vertrauensperson darf kein Mandat innehaben, nicht Mitglied des Rats sein oder dem Kreisvorstand oder dem Vorstand einer übergeordneten Gliederung angehören. Sie ist zu den Sitzungen des Kreisvorstandes zu laden. Die Vertrauensperson berichtet dem Kreisvorstand regelmäßig und dem Kreisparteitag jährlich über den Stand der Verbandskultur. Mittelfristig soll die Vertrauensperson in der Satzung verankert und vom Kreisparteitag gewählt werden.

 

  1. Verhaltensstandards für Funktions- und Mandatsträger der Jungen Liberalen und der Freien Demokraten

 

Wer ein politisches Amt oder Mandat anstrebt oder innehat, ist in herausgehobenem Maße Repräsentant von Partei und Öffentlichkeit und Inhaber sowohl einer Vorbildfunktion wie einer Machtposition. Bewerber und Inhaber von Ämtern und Mandaten müssen an hohen Anforderungen gemessen werden. Dies gilt im Besonderen für sexistische oder sexualisierende Verfehlungen.

 

Personen, die sich einer sexuellen Belästigung schuldig machen, sind als Funktions- und Mandatsträger ungeeignet. Die Jungen Liberalen unterstützen solche Personen nicht und fordern die Freien Demokraten Köln, die Wahl solcher Personen nach Kräften zu verhindern.

 

Sexuelle Belästigung ist über § 184i StGB und § 3 Abs. 4 AGG hinaus insbesondere dann anzunehmen, wenn

  1. Mitglieder zu sexuellen Handlungen gedrängt werden.
  2. Mitglieder in unangemessener Weise zu sexuellen Handlungen aufgefordert werden oder eine sexualisierte Kommunikation aufgedrängt wird.
  3. Minderjährige dazu aufgefordert werden, Bild-, Audio- oder audiovisuelle Dateien von sich zu schicken.

 

Für die Beurteilung eines Verhaltens als belästigend ist insbesondere auf das Machtverhältnis zwischen den Beteiligten zu achten.

 

  1. Vertrauensstelle im Landtag von Nordrhein-Westfalen schaffen

 

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen ist nicht nur Volkvertretung, sondern auch Arbeitsplatz. Die Jungen Liberalen Köln fordern die Implementierung abschreckender und wirksamer Maßnahmen, um dem Landtag von Nordrhein-Westfalen den Charakter eines attraktiven, sicheren, belästigungs- und diskriminierungsfreien Arbeitsplatzes zu verleihen.

  1. Es wird eine Vertrauensstelle eingerichtet. Diese wird aus dem Personal der Landtagsverwaltung gebildet.
  2. Die Landtagsfraktion der Freien Demokraten bildet eine eigene Vertrauensstelle aus dem Personal der Landtagsfraktion und der Abgeordnetenbüros.
  3. Alle neuen Angestellten, Praktikantinnen und Praktikantinnen sowie FSJlerinnen und FSJler erhalten zu Beginn ihrer Tätigkeit umfassende Informationen zum Diskriminierungsschutz am Arbeitsplatz sowie den Kontaktmöglichkeiten zu den Vertrauensstellen.
  4. Praktikantinnen und Praktikanten, FSJlerinnen und FSJler führen am Ende ihrer Tätigkeit ein obligatorisches Gespräch mit der Vertrauensstelle der Landtagsfraktion der Freien Demokraten.
  5. Alle Abgeordneten und Fraktionsmitarbeiter der Freien Demokraten sollen regelmäßig zum Thema Diskriminierungsschutz fortgebildet und sensibilisiert werden.
  6. Jeder Abgeordnete, der beabsichtigt, Praktika zu vergeben, führt ein Informationsgespräch mit der Vertrauensstelle
  7. Die Vertrauensstelle erhält die zweckmäßigen Fortbildungen und regelmäßigen Schulungen durch die Landtagsfraktion finanziert.

 

  1. Landesvertrauensperson der Freien Demokraten Nordrhein-Westfalens aufwerten

 

Die Freien Demokraten Nordrhein-Westfalens haben sich satzungsgemäß eine Landesvertrauensperson gegeben. Dies begrüßen die Jungen Liberalen Köln. Die Landesvertrauensperson sollte im Verbandsleben stärker bekannt gemacht werden. Sie ist zu den Sitzungen des Landesvorstandes zu laden und soll jährlich einen Bericht zu dem Landesparteitag einen Bericht verfassen und vortragen.