Die Beschränkung, nur verheirateten Paaren reproduktionsmedizinische Behandlungen zu eröffnen, ist abzuschaffen. Alle Erwachsene mit Kinderwunsch sind grundsätzlich berechtigt, diesen auch mit reproduktionsmedizinischen
Maßnahmen oder auf dem Weg der Adoption zu verwirklichen. Eine vollständige Kostenübernahme soll für die ersten vier Versuche bzw. bis zur ersten erfolgreich verlaufenen Schwangerschaft als Pflichtleistung von den Krankenkassen übernommen werden. Weitere Versuche können im Rahmen einer anteiligen Kostenübernahme als Zusatzleistung von Krankenkassen angeboten oder von einer zusätzlich abzuschließenden Versicherung finanziert werden. Eine für die Solidargemeinschaft kostenneutrale Finanzierung des Modells der reproduktionsmedizinischen Pflichtleistung wäre z.B. durch die Streichung bisher gewährter ‚Wellness’-Zusatzleistungen, wissenschaftlich nicht begründeter alternativer Behandlungsmethoden und der Beendigung der Übernahme der Behandlungskosten für durch Risikosportarten verursachte Verletzungen anzustreben.
Des Weiteren ist das Verbot der nicht-kommerziellen Eizellspende aufzuheben bei einer Beibehaltung des Verbots von kommerzieller Eizellspende und –handel. Die Spenderin muss juristisch angemessen aufgeklärt sowie über die möglichen auftretenden Folgekomplikationen der Eizellspende medizinisch aufgeklärt und finanziell angemessen abgesichert sein. Dies sollte entweder von der Krankenversicherung der Spendenempfängerin oder, da es sich im Kern bei der künstlichen Befruchtung um eine versicherungsfremde Leistung handelt, durch eine von der Empfängerin abzuschließende eigenständige Versicherung geleistet werden.