Gleichheit von aktivem und passivem Wahlrecht

Die Jungen Liberalen Köln sprechen sich dafür aus, nicht nur das aktive, sondern auch das passive Wahlrecht bei den Kommunalwahlen in NRW an die Vollendung des sechzehnten Lebensjahres zu binden. Dazu fordern die Jungen Liberalen Köln die FDP-Landtagsfraktion auf, sich für eine Änderung des „Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)“ einzusetzen. § 12 (1) soll künftig lauten: „Wählbar ist jede wahlberechtigte Person.“