Gleichberechtigung in der Wirtschaft – heute, nicht in 100 Jahren!

100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland ist tatsächliche Gleichberechtigung in vielen Lebensbereichen immer noch unverwirklicht. Gesellschaftlicher Wandel braucht seine Zeit. Jedoch ist es die Aufgabe der Politik, zu verhindern, dass geschlechtsbezogene Diskriminierung über Generationen hinweg individuelle Entfaltungsmöglichkeiten behindert. Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Arbeits- und Wirtschaftswelt bedarf eines umfassenden und entschlossenen Lösungsansatzes.

Die erste Schwelle für den Eintritt ins Berufsleben ist die Bewerbung. Name, Geschlecht, Aussehen und Herkunft sind für eine sachliche Auswahlentscheidung irrelevant. Bewerbungsverfahren dürfen daher in der Phase vor einem persönlichen Gespräch nur noch anonymisiert durchgeführt werden. So wird die Chancengerechtigkeit im Bewerbungsprozess gestärkt.

Geschlechtsbezogene Diskriminierung findet auch innerhalb eines Betriebs bei vergleichbarer Leistung und Qualifikation statt. Solche Sachverhalte sollten offengelegt werden, um Betroffenen die nötigen Informationen für Gehaltsforderungen und Arbeitgeberwechsel an die Hand zu geben.
Deshalb befürworten die Jungen Liberalen einen Auskunftsanspruch gegen den Arbeitgeber, der anonymisiert, datenschutzfreundlich und mit möglichst wenig Bürokratie verbunden auszugestalten ist. Dieser Auskunftsanspruch besteht in Unternehmen mit einer Mitarbeiterzahl größer als 500.

Die Karriereplanung ist die freie Entscheidung des Einzelnen. Der Gesetzgeber hat sicherzustellen, dass die Rechtsordnung nicht bestimmte Familien- und Arbeitsmodelle als Norm vorgibt. Zugleich ist das Unterhaltsrecht daraufhin zu überprüfen, ob es überholte Rollenbilder festigt, und eine zeitliche Beschränkung des nachehelichen Ehegattenunterhalts sinnvoll erscheint. Änderungen gelten jeweils nur für neu geschlossene Ehen. Es sollte mehr Beratungsangebote für Paare vor der Eheschließung geben. Dabei sollte über die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen der Ehe aufgeklärt werden und insbesondere auf die Vorteile und Risiken von Eheverträgen hingewiesen werden.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für die Gleichberechtigung von Mann und Frau ein entscheidender Punkt. Ein Recht auf befristete Teilzeitarbeit mit Rückkehrrecht in Vollzeit ergänzt die bisherigen Möglichkeiten, der Kinder wegen kürzer zu arbeiten. Das Elterngeld soll die gleichberechtigte Erziehung des Kindes ermöglichen. Die beiden zusätzlichen Partnerschaftsmonate werden künftig nur ausbezahlt, wenn jedes Elternteil mindestens 4 Monate der insgesamt 14 in Anspruch nimmt, und wenn maximal je 3 Monate zusammengenommen werden.
Die Förderungen für betriebliche Kindertagesstätten sollen ausgeweitet werden, sodass dieselben Kriterien wie für freie Träger gelten. Voraussetzung ist, dass ein bestimmter Anteil der Plätze für externe Kinder zur Verfügung steht.

Die Bekämpfung von Altersarmut hängt eng mit der Reduzierung von geschlechtsbezogener Diskriminierung im Erwerbsleben zusammen. Darüber hinaus muss die Sensibilität für Risiken der Altersversorgung erhöht werden. Neben der Einrichtung eines digitalen Vorsorgekontos, das einen detaillierten Blick auf die Gesamtheit der Altersvorsorgeprodukte liefert, muss das bisherige Renteninformationssystem umgestaltet werden. Ziel muss es sein, von Altersarmut bedrohte Personen gezielt auf die Vorsorgelücke hinzuweisen.