Erhöhung der Einkommensgrenzen für die Berechtigung von Arbeitnehmersparzulage

Die Jungen Liberalen Köln fordern, dass die Einkommensgrenzen des zu versteuernden Einkommens, welche zur Beantragung der Arbeitnehmersparzulage berechtigen erhöht werden.

Von derzeit 17.900€ bzw. 35.800€ bei Verheirateten bei Bausparverträgen und 20.000€ bzw. 40.000€ bei Investmentsparverträgen sollen die Einkommensgrenzen des zu versteuernden Einkommens auf 35.000€ bzw. 70.000€ angehoben werden.
Ebenfalls sollen die EK-Grenzen an die durchschnittliche Lohnentwicklung in Deutschland gekoppelt werden.