Abhängigen eine Zukunft bieten

 

Moderne Kommunale Drogenpolitik:

 

Die Kölner Drogenpolitik hat mit der Absage des neuen Drogenkonsumraumes am Neumarkt einen herben Rückschlag erhalten. Die Lebensrealität der Konsumenten und deren Aufenthaltsorte werden vollkommen verkannt und Vorurteile werden überspitzt und geschürt.

Wir als Junge Liberale sehen uns als Vorreiter einer modernen und aufgeklärten kommunalen Drogenpolitik. Wir setzen uns daher dafür ein, dass folgende Aspekte zukünftig in der Drogenpolitik berücksichtigt werden:

 

Köln braucht Drogenkonsumräume. Das ist ein Grundpfeiler einer modernen Drogenpolitik. Daher sind nach Möglichkeiten und Kapazitäten weitere Angebote in möglichst zentraler Lage zu realisieren.
Wichtig sind uns dabei Standorte in der Nähe des Neumarktes und des Wiener Platzes.
Konzepte für neue Konsumräume sind auch mit den entsprechenden Bürgervereinen vor Ort zu erarbeiten, damit sich diese ebenfalls ein Bild der Lebenssituation von Drogenabhängigen verschaffen können. Eine vernünftige Drogenpolitik funktioniert nur über die Beteiligung der Gesamtgesellschaft und nicht durch Ausgrenzung der Drogenabhängigen.

Zudem wollen wir die Anzahl der Streetworker in Köln erhöhen von 18 auf 30 Stück.

Als Anlaufstelle für Suchtkranke die Willens sind ihr Leben wieder selber in die Hand zu nehmen benötigt Köln ebenfalls mehr Substitutionsambulanzen.

Die Verwaltung sollte hier Bedarfsprüfungen durchführen um die Standorte in der Stadt herauszufiltern, wo eine Substitutionsambulanz nötig ist.
In Zusammenarbeit mit den Drogenkonsumräumen soll ein Gesamtbetreuungskonzept entstehen indem Drogenabhängige schon im Drogenkonsumraum auf die Angebote der Substitutionsambulanzen hingewiesen werden.

Die Substitutionsambulanzen werden oft von Menschen genutzt, die einen normalen Tagesablauf sowie Arbeit und Familie haben. Deswegen sind Datenschutzrechtliche Vorgaben hier strengstens zu beachten und Auszubauen.
für Menschen, welche Drogenabhängig sind und keine Perspektiven besitzen, soll ein Angebot einer Drogenkonsumentenwerkstatt geschaffen werden.
Dieses soll sich an den Angeboten der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen orientieren.

 

Anpassung der Vorgaben für Substitutionstherapien:

 

Die „Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung – BtMVV) soll in § 5a Verschreiben von Substitutionsmitteln mit dem Stoff Diamorphin“ entsprechend geändert werden, damit die Behandlung von Patienten, die nach den Einschätzungen der behandelnden Ärzte für niederschwelligere Substitutionsstoffe ungeeignet erscheinen, nicht durch übermäßige Regulierung verhindert werden.
Dazu sind Nummer zwei und vier des ersten Absatzes komplett zu streichen.

Langfristig müssen wir auch Möglichkeiten finden minderjährige Drogensüchtige ebenfalls zu therapieren.

 

Prävention als wichtiger Teil einer erfolgreichen Drogenpolitik:

 

Wir Junge Liberale bekennen uns dazu, dass es eine liberale Drogenpolitik und einen vernünftigen Jugendschutz nicht ohne gute Präventionsmaßnahmen geben kann.
Daher sind folgende Punkte wichtig bei der Konzeptionierung einer modernen Drogenpolitik:

In Zusammenarbeit mit den Schulen soll das Ministerium für Bildung des Landes NRW ein vollständiges Präventionsangebot für Schulen herausarbeiten. Dieses soll dann zur Verfügung gestellt werden, sodass Schulen bei Bedarf dieses Präventionsangebot buchen können. Wichtig bleibt uns hierbei die Freiheit der Schulen, auch eigene Präventionsangebote zu entwickeln.

Teil eines solchen Projektes könnte auch die Schulung von ehemaligen Drogenabhängigen in pädagogischer Hinsicht sein. So können ehemals Betroffene von ihren Erfahrungen in authentischer Weise berichten. Durch ihre eigen Erfahrung sind die ehemaligen Abhängigen meist authentischer und glaubwürdiger für Schülerrinnen und Schüler.
Diese pädagogischen Fachkräfte können dann ebenfalls in Jugendzentren zur präventiven Jugendarbeit eingesetzt werden.

Die ehemals Abhängigen haben eingangs und alle zwei Jahre durch einen verbindlichen Drogentest ihre Abstinenz nachzuweisen.