1, 2, oder 3?

Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Gesetzgeber dazu aufgefordert, im Geburtenregister die Möglichkeit zu schaffen, neben „männlich“ und „weiblich“ auch eine dritte Option „inter“ oder „divers“ auszuwählen. Als Begründung verwies das Gericht auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte. So müssten Menschen, die weder dem männlichen noch weiblichen Geschlecht angehören, sich nicht mehr für eines der beiden Geschlechter entscheiden, sondern hätten eine auch für sie passende Option. Bis Ende 2018 hat der Bundestag nun Zeit, den Beschluss umzusetzen. Das dritte Geschlecht ist also bald auch administrative Realität!